Kundeninfo

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Rechnung gelten für das lfd. Schuljahr (1.8.-31.7.). Eine weitere Rechnung entsteht nur dann, wenn eine Änderung veranlasst wurde, die sich auf Ihre Unterrichtsgebühren auswirkt.
Entsteht eine solche geänderte Rechnung, ersetzt diese die vorhergehende Rechnung.
Sollte ein Erstattungsbetrag ausgewiesen sein, wird dieser Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit Unterrichtsgebühren für nachfolgende Monate verrechnet. Erst wenn keine Verrechnung möglich ist (z.B. aufgrund einer Kündigung), erfolgt eine Erstattung.
Die Rechnung ist kein Kontoauszug, beinhaltet keine von Ihnen geleisteten Zahlungen und kann Sie deshalb auch nicht über evtl. Zahlungsrückstände informieren.


Der Rechnung liegen die AGB und Schulgeldtarife, Stand 01.02.2020 zugrunde.
Demnach sind die Unterrichtsgebühren am 1. Tag des Monats für den lfd. Monat fällig.
Die Unterrichtsgebühren werden zu Anfang eines jeden Monats vom angegebenen Bankkonto im Lastschriftverfahren eingezogen. Änderungen der Bankverbindung teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit.


Bitte beachten: Falls es zu einer Rücklastschrift kommt, fallen zusätzlich Bankgebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an!


Für Unterrichtsteilnehmer zwischen dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind wie bisher, wenn vorhanden, Kindergeld,- Schul,- Studien- oder andere Ausbildungsbescheinigungen (auch Soziales Jahr) einzureichen,
Bitte diese Nachweise rechtzeitig vor Fristablauf einreichen, da ansonsten der teurere Erwachsentarif fällig ist!


Für Unterrichtsteilnehmer mit Hauptwohnsitz außerhalb von Frankfurt am Main gilt grundsätzlich der Erwachsenentarif.
Unterrichtsausfälle werden gemäß § 5 AGB nach Schuljahresende berechnet und gutgeschrieben. Sie müssen dazu keinen Antrag stellen.
(„...Sollte aus einem von dem Musikinstitut zu vertretenden Grund mehr als viermal im Schuljahr der Unterricht ausfallen, wird das Schulgeld entsprechend dem weitergehenden Ausfall gutgeschrieben.“)


Bei Kündigungen geben Sie bitte das entsprechende Fach und die Lehrkraft an und richten diese bitte schriftlich an die Verwaltung. Beachten Sie dabei bitte die Kündigungsfristen gemäß § 3 AGB.


Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

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