FAQ - Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

 

 

>> Anmeldung + Unterricht


Wie kann ich mich anmelden zum Unterricht oder zu einem Kurs?
Sie finden unter dem Menüpunkt "Anmeldung" die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Gebührenordnung und auch alle wichtigen Anmeldeformulare als PDF zum Ausdrucken. 
Je nach Fach, für das Sie sich oder Ihr Kind anmelden möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular.

Das ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie bitte
per Post an Musikschule Frankfurt, Saalgasse 20, 60311 Frankfurt oder
per E-Mail an info@musikschule-frankfurt.de oder
Sie kommen persönlich in der zentralen Verwaltung vorbei (geöffnet Mo-Fr von 9-16 Uhr).

Muss ich einer Einzugsermächtigung zustimmen?

Sie können sich nur anmelden, wenn Sie einer Einzugsermächtigung per Banklastschrift zustimmen.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular komplett ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Die Kundennummer wird erst nach dem Eingang Ihrer Anmeldung vergeben.

Kann ich entsprechende Instrumente ausleihen?

Instrumentenausleihe ist über die Musikschule nicht möglich, unsere Lehrkräfte können Sie aber in der 1. Unterrichtsstunde hinsichtlich des passenden Instruments beraten.

Was passiert nachdem ich meine Anmeldung eingereicht habe?
Nachdem wir Ihre Anmeldung in unserem Verwaltungsprogramm erfasst haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

Gibt es eine Möglichkeit eine Schnupperstunde zu besuchen?
Wir bieten keine Schnupperstunden an. In den ersten 2 Monaten ab Unterrichtsbeginn haben Sie Probezeit und somit eine verkürzte Kündigungsfrist. Sie können in dieser Zeit mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.

Wird der Unterricht vertreten, wenn die Lehrkraft krank ist?
Sind längere Fehlzeiten der Lehrkraft abzusehen, werden wir uns um eine Vertretung bemühen.

Wird eine ausgefallene Stunde nachgeholt?
Eine ausgefallene Stunde wird nicht nachgeholt. Lesen Sie die nächste Frage zur Erstattung von Unterrichtsausfällen.

Wann bekomme ich den Unterrichtsausfall erstattet?
Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im § 5 Absatz (1)
,,Bei der Bemessung des Schulgeldes ist ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt. Sollte aus einem von der Musikschule zu vertretenden Grund mehr als viermal im Schuljahr der Unterricht ausfallen, wird das Schulgeld nach Schuljahresende entsprechend dem weitergehenden Ausfall gutgeschrieben."

Sie erhalten bei mehr als vier Ausfällen am Ende des Schuljahres eine Gutschrift.
 

Wie viel kostet der Unterricht?
Die Gebührenordnung finden Sie hier.

Meine persönlichen Daten (Anschrift, Name, Telefon) haben sich geändert.
Bitte teilen Sie uns Ihre geänderte Anschrift etc. mit.

Ist in den Ferien Musikschulunterricht?
Für die Musikschule gelten die Ferien- und Feiertage ebenso wie für die allgemeinbildenden Schulen in Hessen.

Wie sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

 

>> Schulgeld + Kündigung


Was mache ich, wenn ich auf meiner Rechnung einen Fehler entdecke?
Bitte melden Sie sich in der Buchhaltung. >Kontakt

Wie und wann kann ich kündigen?
Bitte reichen Sie die Kündigung schriftlich ein. Sie können jeweils zum 31.01. oder zum 31.07. kündigen. Die Kündigung muss der Verwaltungsleitung spätestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin (Kündigungstermine: 31.01. oder 31.07.) zugegangen sein.
Sonderregelungen in der Probezeit oder vor Unterrichtsbeginn entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Ist meine Kündigung eingegangen?
Sie bekommen, sobald die Kündigung bearbeitet ist, eine Bestätigung zugesandt.

Wann kann ich Ermäßigungen des Schulgeldes erhalten?

Bitte lesen Sie die "Tarifermäßigungen".



Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns: info@musikschule-frankfurt.de

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